BAGÖB

Herzlich Willkommen bei der

Bundesarbeitsgemeinschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern örtlicher Betreuungsbehörden
(BAGöB)

Aufgrund der nach dem Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wieder aufgekommenen Diskussion um Strukturveränderungen im Betreuungswesen sowie den gesellschaftlich greifbaren Problemlagen von erheblich psychisch erkrankten, erheblich behinderten Menschen und unterstützungsbedürftigen alten Menschen bei der rechtlichen Vertretung, haben es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen Betreuungsbehörden aus dem ganzen Bundesgebiet für sinnvoll und notwendig gehalten, auf Bundesebene eine Interessenvertretung aus den örtlichen Betreuungsbehörden heraus als kompetenter Ansprechpartner vorzuhalten.

In der BAGöB können alle Landesarbeitsgemeinschaften der örtlichen Betreuungsbehörden bzw. ähnliche Einrichtungen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von örtlichen Betreuungsbehörden/-stellen Mitglied werden.

Die BAGöB steht für eine bessere Vernetzung und Qualitätssicherung auf der Ebene der örtlichen Betreuungsbehörden.
Dieses soll durch einen regelmäßigen fachlichen Austausch in der Bundesarbeitsgemeinschaft erfolgen.
Die BAGöB soll als Fachforum von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten, die in den Bundesländern nach dem Betreuungsrecht, insbesondere dem Betreuungsbehördengesetz, in den örtlichen Betreuungsbehörden auf kommunaler Ebene tätig sind.

Die BAGöB hat nach der am 12. Dezember 2007 auf der Gründungsversammlung in Kassel beschlossenen vorläufigen Geschäftsordnung folgende Aufgaben:

  • Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen, freiwilligen, bürgerschaftlichen Engagements im Betreuungswesen;
  • Eintreten für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches, freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement im Betreuungswesen;
  • Eintreten für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeitsbedingungen der örtlichen Betreuungsbehörden;
  • Förderung der regionalen Vernetzung durch Unterstützung bei der Gründung bzw. Stärkung von Landes- bzw. Regionalarbeitsgemeinschaften;
  • Förderung des gegenseitigen fachlichen Austausches und Informationen mittels Fortbildung;
  • Entwicklung von Kriterien für einen bundeseinheitlichen Datenabgleich und/oder zur Gewinnung von Planungsdaten;
  • Erarbeiten von Empfehlungen und Arbeitshilfen als orientierungsfördernde Standards für die örtlichen Betreuungsbehörden (u. a. Eignung von rechtlichen Betreuern; Mitteilungen nach § 10 VBVG; Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher Ebene; Zusammenarbeit mit den Landesbetreuungsämtern);
  • Weiterleiten von guten Ideen oder Umsetzungsvorschlägen bzw. -maßnahmen von der örtlichen auf die Landes- bzw. Bundesebene;
  • Weitergabe von fachlichen Empfehlungen an die zuständigen Vertretungen der Städte und Kreise, Bundes- und Landesministerien;
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern;
  • Dokumentation der gegebenen Strukturen bei den örtlichen Betreuungsbehörden.

Zu den Zielen der BAGöB gehört die Förderung des gegenseitigen Austauschs an Erfahrungen und Informationen unter den örtlichen Betreuungsbehörden.
Hierzu dient auch die interne Kommunikationsplattform der geschlossenen Mailingliste für Betreuungsbehörden.
Sie soll Impulse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit geben und gemeinsam empfehlende Standards zur Unterstützung in der täglichen Arbeit der örtlichen Betreuungsbehörden erarbeiten.

Derzeit wird die BAGöB durch ein 10-köpfiges Sprechergremium aus mehreren Bundesländern repräsentiert.

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